Hinweise zur richtigen Handhabung des Zuchtbuches
Bei der alljährlichen zentralen Erfassung der Zuchtbuchdaten stellen wir häufig Fehler fest. Daher erfolgt diese Erläuterung:
Für jeden Jahrgang von Königinnen ist mit einem neuen Zuchtbuchblatt zu beginnen.
Das „Jahr“ im Kopf der Spalte 1 bedeutet das Geburtsjahr der in dieser Spalte aufgeführten Königinnen (und nicht – wie vereinzelt angenommen – das erste Leistungsjahr).
Im Kopf des Zuchtbuches ist unbedingt unter „Züchter“ nicht nur der Vor- und Nachname, sondern auch die Anschrift des Züchters anzugeben. Der Code für den LV Hannover ist 6, für den LV Weser-Ems 17. Die Code-Nr. des Züchters ist – sofern sie nicht bekannt ist – bei Herrn Fehling zu erfragen.
Spalte 1: Hier wird die laufende Zuchtbuchnummer der Königin eingetragen. Handelt es sich um selbst gezogene Königinnen des Züchters, so kann die Code-Nr. des Landesverbandes und die des Züchters entfallen. In jedem Jahr sollte wieder mit der Nr. 1 begonnen werden und fortlaufend nummeriert werden. Eingetragen werden nicht nur Königinnen, die am eigenen Stand geprüft werden, sondern auch solche, die abgegeben werden.
Werden Königinnen eines anderen Züchters geprüft, so ist in dieser Spalte immer nur die Original Zuchtbuchnummer des Züchters, und zwar vollständig wie folgt einzutragen:
Code-Nr. LV
Code-Nr. Züchter
Lfd-Nr. im Zuchtbuch
Jahr
z. B.: 6 – 45 – 21 / 06
Stammt die einzutragende Königin aus einem verdeckten Ringtausch, so ist hier folgendes einzutragen:
00 für Ringtausch
1 oder 2 für Tauschplatz
(Hildesheim 1 – Bremen 2)
Losnummer
Jahr
z.B.: 00 – 2 – 130 / 06
Spalte 2: Hier sind die Rasse, der Stamm und die Linie einzutragen.
z. B.: C – T 1075
darin bedeutet
C = Rasse Carnica
T = Stamm Troiseck
1075 = Linie 1075
Spalte 3: Die Generationsfolge gibt an, über wie viele Generationen mütterlicherseits der im Kopf genannte Züchter dieses Material führt. Beschafft er sich eine Königin von einem anderen Züchter und trägt sie mit der Originalzuchtbuchnummer ein, so ist hier eine „0“ einzutragen. Die erste eigene Nachzucht ist die I. Generationsfolge. Die Generationsfolge wird mit arabischen Ziffern angegeben.
z. B.: 5
Spalte 4: In dieser Spalte ist die vollständige Zuchtbuchnummer des Volkes anzugeben, aus dem die Königin gezogen wurde (2a Volk), und zwar mit
Code-Nr. LV
Code Nr. Züchter
Lfd-Nr. im Zuchtbuch
Jahr
z. B.: 17 – 42 – 85 / 04
Niemals darf hier auf die Code-Nr. des LV und des Züchters verzichtet werden, weil die zentrale Datenerfassungsstelle nicht wissen kann, woher das Muttervolk stammt.
Spalte 5: Hier ist die gemeinsame Mutter der Drohnenvölker, das 4a Volk anzugeben. Diese Angaben erhält man in der Regel von der Belegstelle. Auch in den Veröffentlichungen zu den Belegstellen wird die Mutter der Drohnenvölker angegeben. Meist heißt es „Töchter von“. Diese Zuchtbuchnummer ist dann zu übernehmen. Auch hier ist die vollständige Zb-Nr. einzutragen, und zwar mit:
Code-Nr. LV
Code-Nr. Züchter
Lfd-Nr. im Zuchtbuch
Jahr
z. B.: 17 – 2 – 93 / 01
Spalte 6: Hier wird das Datum des Schlüpftages (Tag und Monat) eingetragen.
Spalte 7: Hier wird die Nummer auf dem Opalithplättchen vermerkt.
Königinnen, die geprüft werden, sollten immer individuell gezeichnet werden, d. h. mit nummerierten Plättchen.
In Ausnahmefällen können für Geschwistergruppen auch unterschiedliche Formplättchen verwendet werden. In diesem Fall wird in dieser Spalte das Symbol für das Zeichen, z. B. „Δ“ eingetragen.
Spalte 8: Hier wird die Art der Paarung eingetragen:
Anm.: Standbegattete Königinnen werden in der Regel nicht im Zuchtbuch aufgeführt.
Spalte 9: Hier wird das Datum eingetragen, zu dem die Königin auf die Belegstelle geschickt bzw. zu dem sie künstl. besamt wurde (Tag und Monat).
Spalte 10: Hier wird der Name der Belegstelle eingetragen. Es kann aber auch die Code-Nr. der Belegstelle eingetragen werden, diese besteht aus zwei Zahlen und umfasst:
Code-Nr. des LV
Lfd-Nr. der Belegstelle im LV
Die Code-Nr. für die Inselbelegstellen lauten:
Wangerooge 17 - 3
Spiekeroog 6 - 6
Langeoog 17 - 4
Norderney 17 - 5
Juist 17 - 6
Bei den Besamungen wird hier der Name der Besamungsstelle (z. B. Winkler) oder deren Code-Nr. (zwei Zahlen) eingetragen. Diese Code-Nr. sind bei dem LV zu erfragen, in dem die Besamungsstelle anerkannt ist. Die in Hannover und Weser-Ems arbeitenden Besamungsstellen haben folgende Code-Nummern:
Alterbaum: 17 - 40
Macha: 17 - 43
Schweitzer: 6 - 30
Winkler: 4 - 2
Spalte 11: Hier wird das Datum (Tag, Monat) für den Beginn der Eiablage eingetragen.
Spalte 12: Unter „Verbleib“ wird eingetragen, ob die Königin abgegeben wurde oder zur Prüfung im eigenen Betrieb eingeweiselt wurde. Bei einer Abgabe wird eingetragen „abgegeben an ….“, bei der eigenen Verwendung wird die Nummer des Volkes angegeben, in das die Königin eingeweiselt wurde,
z. B.: Volk 23
Die Spalten 1 – 12 werden im Geburtsjahr der Königin ausgefüllt. Alle weiteren Spalten können erst nach Ablauf des ersten bzw. des zweiten Leistungsjahres ausgefüllt werden.
Spalte 13: Hier ist der Stand anzugeben, auf dem sich das geprüfte Volk befunden hat. Zunächst einmal muss der Begriff „Stand“ näher definiert werden. Unter einem Stand sind alle diejenigen Völker zu verstehen, die von der Einwinterung bis zur Abschleuderung gleichen Bedingungen ausgesetzt waren, d. h. die über die gesamte Zeit zusammen standen bzw. mit denen gemeinsam dieselben Trachten angewandert wurden.
Zu diesem Zweck sind alle „Stände“ eines Züchters zu nummerieren. Bezeichnungen oder Namen von Ständen können bei der Erfassung nicht übernommen werden und sind daher in dieser Spalte wertlos.
Weiter ist anzumerken, dass auf einem Stand nicht nur Geschwister sondern möglichst verschiedene Abstammungen und Anpaarungen vertreten sein sollten. Nur so können Unterschiede zwischen den verschiedenen Herkünften ermittelt werden. Die Aufstellung nur einer Geschwistergruppe auf einem Stand ist falsch und liefert für die Zuchtwertschätzung nur Aussagen von geringem Wert.
Da in der Zuchtwertschätzung jeweils nur das 1. Leistungsjahr ausgewertet wird, sollte weiter dafür Sorge getragen werden, dass nach Abschluss des 1. Jahres die verbliebenen Völker, mit denen man in das 2. Leistungsjahr geht, auf extra Ständen zusammengefasst werden oder aber dass auf jedem Stand mindestens 5, besser mehr Völker mit einjährigen Königinnen zur Prüfung vorhanden sind. Befindet sich auf einem Stand nur ein oder zwei Völker mit einjähriger Königin unter vielen Völkern mit zwei und evt. dreijährigen Königinnen, so werden deren Ergebnisse bei der Berechnung der Zuchtwerte nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der Völker mit einjähriger Königin liefern wenig aussagekräftige Ergebnisse für die ZW-Schätzung.
Spalte 14, In diesen Spalten werden die geernteten Honigerträge in kg für die
15, 16: einzelnen Teiltrachten
Spalte 14 Frühtracht bis 15.6.
Spalte 15 Sommertracht bis 15.8.
Spalte 16 Spättracht nach dem 16.8.
eingetragen. Die Erträge sind zu wiegen und mit einer Dezimalstelle (einer Stelle hinter dem Komma) anzugeben.
Spalte 17: In dieser Spalte werden die geschätzten Vorräte nach der letzten Honigernte, also die im Brutraum verbliebenen Honigmengen eingetragen.
Diese Mengen werden bei der letzten Honigentnahme geschätzt, wobei 1 qdm beidseitig verdeckelte Wabenfläche ca. 0,375 kg Vorräte ausmachen. Eine beidseitig verdeckelte Normalmaßwabe kann mit 2,0 kg, eine Zanderwabe mit 2,5 kg angenommen werden.
Spalte 18: Hier wird die Summe aus den geernteten Teiltrachten (Spalte 14 – 16) sowie den geschätzten Vorräten (Spalte 17) eingetragen.
Spalte 19: Auf das Ausfüllen dieser Spalte kann von all denjenigen verzichtet werden, die an der ZW-Schätzung teilnehmen.
Für eine erste orientierende Bewertung eines Volkes ist die Ermittlung der Leistung in % bezogen auf das Standmittel jedoch von Vorteil.
Spalte 20: Hier wird die Rangfolge eingetragen, d. h., an welcher Stelle das Volk auf dem Stand in der Leistung rangiert. Die erste Zahl gibt dabei die Stelle (z. B. erste, zweite oder dritte), die zweite die Gesamtzahl der Völker des Standes an
z. B.: 3 / 10
d. h. in der Leistung handelt es sich um das dritte Volk von insgesamt 10 Völkern des Standes.
Spalte
21 – 28: Diese Spalten sind im 2. Leistungsjahr analog zu den Spalten 13 – 20 des ersten Leistungsjahres auszufüllen.
Die Ergebnisse des 2. Leistungsjahres fließen nicht in die ZW-Schätzung ein. Sie dienen lediglich der eigenen Beurteilung des Volkes durch den Züchter.
In den nachfolgenden Spalten 29 – 34 werden die Eigenschaften der Völker angegeben. Die Angaben in diesen Spalten beziehen sich auf das 1. Leistungsjahr. Die Eigenschaftsbeurteilungen des 2. Leistungsjahres finden sich im Zuchtbuch nicht wieder.
Alle Eigenschaften werden mit Punkten (1 – 4) bewertet, wobei
4 = wertvoll und
1 = schlecht
bedeutet.
Bei allen Eigenschaften sollte die volle Palette an Punkten ausgenutzt werden. Ergebnisse, bei denen für alle Völker die volle Punktzahl von 4 vergeben wurde, sind wenig glaubwürdig und von geringem Wert für die ZW-Schätzung. Eine äußerst kritische Bewertung – wobei auch Zwischenstufen (z. B. 3,2) möglich sind, liefert für die ZW-Schätzung wesentlich mehr Informationen. Die optimale Punktzahl sollte nur für Völker mit herausragend positiven Eigenschaften vergeben werden. (Siehe auch Merkblatt, das im Internet unter www.bienenzucht.de heruntergeladen werden kann.)
Spalte Wabensitz und Sanftmut werden bei jedem Eingriff bewertet. Nach der
29 + 30: Saison wird in dieser Spalte der Durchschnittswert aller Beobachtungen eingetragen.
Spalte 31: Beim Schwarmtrieb wird der ungünstigste, während der Saison ermittelte Zustand eingetragen.
4 Punkte bedeuten keinerlei Schwarmanzeichen, 1 Punkt heißt, das Volk hat geschwärmt.
Spalte 32: Hier wird die subjektiv durch den Züchter festgestellte Winterfestigkeit eingetragen.
Spalte 33: Hier wird die Frühjahrsentwicklung des Volkes im Vergleich zu den anderen Völkern des Standes eingetragen, wobei möglichst die volle Punkteskala ausgenutzt werden sollte.
Spalte 34: Hier wird die Volksstärke im Spätsommer (zur letzten Ernte) angegeben.
Die Eigenschaften
Sanftmut Spalte 29
Wabensitz Spalte 30
Schwarmtrieb Spalte 31
gehen in die ZW-Schätzung ein, die übrigen Eigenschaften nicht.
Die Spalten 35 bis 39 sind von allen Züchtern auszufüllen, die als Zuchtziel Widerstandsfähigkeit gegenüber der Varroose verfolgen. Das Ausfüllen der Spalten 35 – 38 dient der Beurteilung der Befallsentwicklung, das Ausfüllen der Spalte 39 der Beurteilung der Bruthygiene. Beide Merkmale werden bei der ZW-Schätzung erfasst und ausgewertet.
Spalte Hier wird der natürliche Milbenabfall (Windeleinlage) über 3 Wochen im
35 + 36: Frühjahr zur Zeit der Salweidenblüte angegeben. In Spalte 35 ist die Anzahl der in diesem Zeitraum ausgezählten Milben, in Spalte 36 der Beobachtungszeitraum in Tagen eingetragen. Ein Beobachtungszeitraum von weniger als 14 Tagen wird in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Spalte Hier wird das Ergebnis der Auswaschung einer Bienenprobe von ca. 30
37 + 38: gr in der ersten Julihälfte eingetragen, in Spalte 37 die Anzahl der ausgewaschenen Milben, in Spalte 38 das Gewicht der Bienenprobe in gr. Dieses Gewicht ist durch exakte Wägung (Spezialwaage!!!) auf eine Dezimalstelle (1 Stelle hinter dem Komma) anzugeben. Bei einer zu kleinen Bienenprobe (kleiner 23 Gramm) wird das Ergebnis in der ZW-Schätzung nicht berücksichtigt.
Spalte 39: in dieser Spalte wird das Ergebnis des Nadeltestes eingetragen. Es werden nur die vollständig ausgeräumten Zellen berücksichtigt. Unvollständig ausgeräumte Zellen zählen als nicht ausgeräumt.
Der Zeitraum zwischen Anstechen und Auszählen der Zellen sollte so gewählt sein, dass im Durchschnitt ca. 50% aller Zellen ausgeräumt sind. Wartet man zu lange und erreicht bei allen Völkern eine hohe Ausräumrate, verwischen die Unterschiede von Volk zu Volk und die Ergebnisse sind wenig aussagekräftig.
Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Spalte die tatsächlich ausgezählten Prozentsätze einzutragen sind und keine auf den Standdurchschnitt bezogenen Werte, also keine Werte über 100%. Die Berechnung erfolgt im Rahmen der ZW-Schätzung.
Spalte 40: Diese Spalte wird häufig nicht ausgefüllt, obwohl das Ausfüllen zwingend erforderlich ist. Für gesunde Völker ohne Kalkbrut ist eine „0“ einzutragen. Wird Kalkbrut – auch in geringem Umfang – z. B. auf der Drohnenwabe – festgestellt, erhält das Volk in dieser Spalte eine „1“.
Bei anderen Krankheiten werden die im Kopf angegebenen Zahlen eingetragen.
Im Rahmen der ZW-Schätzung werden die Angaben für Kalkbrut ausgewertet.
In den Spalten 41 – 44 werden Angaben über eine erfolgte Merkmalsbeurteilung von Bienen und Drohen eingetragen.
Spalte 41: Hier wird das Ergebnis der Merkmalsuntersuchung von Arbeitsbienen eingetragen
j (ja) = rassetypisch
n (nein) = merkmalsmäßig unzulässig
Spalte 42: Hier wird die Untersuchungsnummer des Merkmalsbefundes für Arbeitsbienen eingetragen. Diese Nummer wird von der Untersuchungsstelle im Kopf des Merkmalsbogens angegeben und ist dort zu entnehmen.
Spalte analog zu Spalte 41 und 42, jedoch für Drohnen
43 + 44:
Unter Bemerkungen (Spalte 45) werden weitere Angaben gemacht, wenn das Volk gekört wurde, wird hier „gekört“ vermerkt. Aber auch andere Angaben wie „abgegeben an Schulze“ können hier vermerkt werden.
Mögen diese Ausführungen dazu beitragen, dass in Zukunft möglichst fehlerfreie Zuchtbücher eingehen. Das erleichtert die Eingabe und vermindert Rückfragen der Erfassungsstellen beim Züchter.