Leitfaden für die Belegstellenarbeit

  Tiesler, F. K.

 

A)    Königinnen für die Drohnenvölker

 

1.      Die Königinnen für die Drohnenvölker müssen aus gekörten, zuchtwertgeschätzten Völkern (Körung Klasse A) stammen.

 

2.      Bei der Entnahme des Zuchtstoffs muss sichergestellt sein, dass dieser zweifelsfrei von der Zuchtkönigin stammt. Diese muss eindeutig vorhanden sein. Es darf sich im Volk keine weitere (ev. Jungkönigin) befinden. Prüfung !

 

3.      Das Zuchtvolk für die Königinnen der Drohnenvölker (4 a-Volk) soll nicht nur vom Züchter selbst, sondern von einer weiteren Person (z.B. Zuchtobmann, Züchterringleiter) begutachtet werden.

 

4.      Für die Drohnenvölker müssen ausreichend viele begattete Königinnen (mindestens 20) erstellt werden. Darüber hinaus sollen weitere Geschwisterköniginnen beim Züchter bzw. bei anderen Züchtern in der Region in Reserve gehalten werden, um im Bedarfsfalle (Ausfälle, Sperrgebiet usw.) auf diese zurückgreifen zu können.

 

5.      Alle Königinnen für Drohnenvölker sind individuell zu zeichnen (Opalithplättchen mit Jahresfarbe und Nummer, Notierung des Sitzes des Zeichens nach Uhrzeit).

Vor der Einweiselung ist jeder Königin ein Deckflügel um ca. 1/3 seiner Länge zu stutzen, damit beim Verlust des Zeichens die Königin als alte Königin identifiziert werden kann.

 

6.      Alle für Drohnenvölker zu verwendenden Königinnen sind kontrolliert (Besamung oder Linienbelegstelle) zu paaren, damit bei einem nicht registrierten Verlust der Königin sichergestellt ist, dass in den Völkern nur Drohnen entsprechender Abstammung erzeugt werden.

 

 

B)    Kontrolle der Belegstellen auf Bienenfreiheit

 

Werden die Drohnenvölker nicht auf der Insel überwintert, soll in jedem Jahr die Bienenfreiheit vor der Saison überprüft werden. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

 

§         Kontrolle von nektar- und pollenspendenden Pflanzen bei gutem Wetter im gesamten Inselbereich (Achtung !, wild lebende Solitärbienen können zu Verwechselungen führen, daher sind ggf. Wildbienenexperten hinzuzuziehen)

 

§         Auslegen von Futterproben und  Erhitzen von Wachs (Brutwaben mit Honig- und Pollenanteilen) mittels kleinem Kocher erhitzen. (Bei dem Treffen der Belegstellenleiter wird ein stark aromatisierendes Standardgemisch verteilt, das erhitzt werden kann.)

 

§         In speziellen Fällen sind vor der Belegstellensaison unbegattete Königinnen ohne Drohnen aufzustellen. Die Königinnen sind mindestens 6 Wochen auf Eiablage zu kontrollieren (nach Anlieferung der Drohnenvölker Sperrung auf kleines Flugloch  und Schneiden eines Flügels, weitere Prüfung auf Eiablage über ca. 3 Wochen).

 

 

Bei Überwinterung der Drohnenvölker auf der Insel kann der Flug dieser Völker für die Dauer der Kontrollmaßnahmen unterbunden werden. (Schließen der Fluglöcher 2 Tage vor der Kontrolle im Hinblick auf im Gelände übernachtende Arbeiterinnen; Achtung: ausreichende Lüftung sichern, Lichteinfall vermeiden, ggf. wässern und kühlen!)

 

 

 

C)    Aufbau und Führung der Drohnenvölker

 

1.      Die Drohnenvölker sind im Jahr vor ihrem Einsatz bis spätestens Ende August aufzubauen. Werden dazu während der Belegstellensaison auf der Belegstelle Ableger gebildet, dürfen diese nur mit Bienen und Brut aus den Drohnenvölkern erstellt werden.

Bei Umweiselung vorhandener Drohnenvölker auf der Belegstelle sind die Jungköniginnen in Ablegern zuzusetzen. Als Termin ist dafür frühestens der 15. Juli zu wählen, damit sichergestellt ist, dass keine Drohnen von der neuen Königin zum Einsatz kommen. Bei früheren Terminen ist sämtliche Drohnenbrut in den Ablegern zu vernichten.

 

2.      Im Frühjahr – vor der Belegstellensaison – sind die Drohnenvölker von dem Drohnenvolklieferanten und dem Züchter, der die Königinnen stellt bzw. einem anderen erfahrenen Züchter zu begutachten. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob in allen Völkern die Originalkönigin (Prüfen der Zeichen, Abgleich mit den Zuchtkarten) vorhanden ist. Weiter sind die Volksstärke, die Verhaltenseigenschaften und der Gesundheitszustand zu beurteilen. Hinsichtlich der Körpermerkmale ist auf Farbzeichen zu achten. Über die Beobachtungen und Feststellungen ist ein Bericht zu fertigen. Schlechte Volksverfassung, Eigenschaften oder Krankheitssymptome (insbesondere Kalkbrut) müssen zu einem Ausschluss der Drohnenvölker führen.

 

3.      Vor Eröffnung der Belegstelle sind von allen Drohnenvölkern Merkmalsproben (50 Drohnen) zu entnehmen und bei einer vom Verband anerkannten Merkmalsuntersuchungsstelle untersuchen zu lassen. (Darüber hinaus sind von mindestens zwei der Drohnenvölker zusätzlich je 50 Arbeitsbienen zur Merkmalsbeurteilung einzusenden.-
Gleichzeitig sind von allen Drohnenvölkern Brutstücke mit etwa 50 verdeckelten Drohnenzellen für eventuelle DNA Untersuchungen zu sichern (einfrieren bei –18° C).

Völker, die nicht dem Standard der Zuchtrichtung entsprechen (siehe ZRL des DIB) dürfen nicht aufgestellt werden bzw. sind von der Belegstelle zu entfernen.

 

4.      Im zeitigen Frühjahr sind bei der ersten Kontrolle von den Drohnenvölkern Futterkranzproben zu entnehmen (Sammelproben für die gesamte Belegstelle, wobei  jedoch eine Probe nicht mehr als 12 Völker umfassen darf) und auf Faulbrutsporen untersuchen zu lassen.

 

5.      Spätestens 6 Wochen vor Belegstelleneröffnung ist jedem Drohnenvolk mindestens eine Drohnenwabe (zu diesem Zweck sind ausgebaute Drohnenwaben vorzuhalten) bzw. Baurahmen in das Brutnestes einzustellen. (kann schon im Vorjahr erfolgen). Im Laufe der weiteren Entwicklung soll die Zahl der Drohnenwaben  je nach Stärke der Völker auf insgesamt 3-4 gesteigert werden.

Bei später Frühjahrsentwicklung oder frühzeitiger Belegstelleneröffnung hat es sich bewährt, in den Wintersitz an zentrale Stelle ein bis zwei Waben zu geben, in die hinein zwei ca. 10 x 15 cm große Fenster geschnitten wurden, die von den Bienen mit Drohnenbau ausgefüllt werden. Diese Waben, die sowohl Arbeiter- als auch Drohnenzellen enthalten, werden rasch bestiftet und enthalten bereits im zeitigen Frühjahr erste Drohnenbrut

 

6.      Die Drohnenvölker sind möglichst eng zu halten. Der Futterstrom darf niemals abreißen. Bei Bedarf ist zu füttern (Faustregel: Es müssen ständig mindestens 4 beidseitig mit Futter verdeckelte Randwaben vorhanden sein). Eine Honigentnahme führt zur Vernachlässigung der Drohnenpflege und zu einem vorzeitigen Abtrieb der Drohnen. Honigentnahmen während der Belegstellensaison sind daher möglichst zu vermeiden. Ist diese doch erforderlich, ist auf jeden Fall sicher zu stellen, dass der Futterstrom nicht abreißt. Bei ersten Anzeichen eines Drohnenabtriebes während der Saison ist zu füttern.

Zur Mitte bzw. zum Ende der Belegstellensaison kann es sinnvoll erscheinen, die Drohnenvölker durch Entnahme der alten Königin (evtl. Ablegerbildung) zu entweiseln. Weisellose Völker pflegen die Drohnen besser.

Bei Aufkommen von Schwarmstimmung empfiehlt sich die Bildung von Zwischenablegern.

 

7.      Die Drohnenvölker sind einer sorgfältigen Varroakontrolle und Bekämpfung zu unterziehen. Dazu ist der spontane Milbenabfall zu Beginn der Saison und Mitte Juni über ca. 1 Woche mittels Windeln zu kontrollieren. Fallen dabei mehr als 5 Milben pro Tag bzw. 35 Milben pro Woche, ist Gefahr im Verzug und eine Behandlung erforderlich. Gegebenfalls ist der Bienenzuchtberater einzuschalten.

 

8.      Werden Drohnenvölker nicht auf der Belegstelle überwintert, ist ca. 3 Wochen vor Belegstelleneröffnung der Zuflug fremder Drohnen durch Anbringung eines Absperrgitters zu verhindern. Sofern bereits erwachsene Drohnen vorhanden sind müssen diese entfernt werden (ggf. alle Waben abfegen und die Bienen durch ein Absperrgitter einlaufen lassen). Es ist auch sicherzustellen, dass bei dem Einsatz von großflächigen Absperrgittern über einem hohen Unterboden keine fremden Drohnen unter dem Absperrgitter sitzen! (Austausch der Böden vor Transport auf die Belegstelle).
Achtung: Drohnenabsperrgitter, die im Handel angeboten werden, sind ungeeignet, da auch kleinere Drohnen passieren können. Geeignet sind normale Absperrgitter für Königinnen, wie sie für Honigräume verwendet werden.

Die Drohnenvölker sind als eigene Gruppe getrennt von anderen Völkern aufzustellen (Abstand zu anderen Völkern mindestens 500 Meter!).

Es erscheint ggf. zweckmäßig, pollenreiche Frühtrachten anzuwandern (Raps), damit sich die Drohnenvölker zügig entwickeln

 

 

D)    Belegstellenbetrieb

 

1.      Es dürfen nur Sendungen angenommen werden, für die ein gültiges Gesundheitszeugnis vorliegt.

 

2.      Die angelieferten Völkchen sind zur Beruhigung zu tränken und kühl aufzustellen. Missstände bzw. Mängel sind in das Belegstellentagebuch einzutragen (wichtig für evtl. spätere Reklamationen).

 

3.      Alle angelieferten EWK’s sind auf Drohnenfreiheit zu kontrollieren. Sendungen, bei denen auch nur ein Drohn gefunden wird, sind an den Züchter kostenpflichtig zurückzuschicken.

 

4.      Die Aufstellung der Völkchen darf nur am Abend oder frühen Morgen erfolgen (Ausnahme: kaltes Wetter oder Regen)

 

5.   Jedes angelieferte EWK ist in das Belegstellentagebuch (DIB Vordruck) mit der Nummer seines Schutzkästchens einzutragen.

 

Das Belegstellentagebuch ist vollständig zu führen, damit es bei späteren Reklamationen als Dokumentation dienen kann.

 

6.      Die EWK sind regelmäßig zu kontrollieren. Dabei ist insbesondere auf Futtervorräte zu achten (bei Bedarf nachfüttern, gegen Berechnung der Kosten)

 

7.      Königinnen, bei denen eine Eiablage mit Sicherheit zu erkennen ist. (Achtung, nicht nur einzelne Stifte!) können vorzeitig zurückgeschickt werden, wenn die Anzahl der EWK so groß ist, dass sich ein Transportgestell füllen lässt. (Bisweilen befinden sich Königinnen, insbesondere bei schwächeren Völkchen in der Futterkammer der EWK’s. (Wird die Königin nicht gefunden, auch diese kontrollieren!)

 

Alle anderen EWK’S sind nach 3 Wochen Aufenthalt auf der Insel zurückzuschicken. (Ausnahme: lang andauernde Schlechtwetterperioden).

 

8.      Die Entnahme der EWK’S aus den Schutzhäuschen sollte außerhalb der Flugzeiten erfolgen (ansonsten Verflug von Bienen und Aufziehen auf andere EWK, Folge: Unruhe und Abstechen von Königinnen).

 

9.      Vom Züchter mitgelieferte Zuchtkarten für begattete Königinnen sind vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

 

Für nicht begattete oder verlorene Königinnen ist die Zuchtkarte zu entwerten.
Werden keine Zuchtkarten mitgeliefert, so erhält der Beschicker für jede begattete Königin einen vollständig ausgefüllten und vom Belegstellenleiter unterschriebenen Belegstellennachweis (unterer Abschnitt der gelben Zuchtkarte).

 

10.  Fehlende Rücksendepapiere sind zu ergänzen (Achtung: Berechnung an den Züchter).

 

11.  Begattungserfolg, Verlustursache und Absendetermin für jedes EWK ist im Belegstellentagebuch zu vermerken.

 

12.  Die Rücksendung ist dem Züchter möglichst anzukündigen.

 

13.  Alle Arbeiten auf der Belegstelle zwischen den besetzten Schutzhäuschen sind während der Flugzeiten von Königinnen (Temperaturen > 19° C, Tageszeit zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr) einzustellen. Auch Besucher sollten während dieser Zeit nicht zwischen den Schutzkästen herumlaufen (Gefahr des Verfliegens von Königinnen).

 

14.  Im Laufe der Saison müssen von mindestens 20 auf der Belegstelle gepaarten Königinnen je ca. 50 verdeckelte Arbeiterbrutzellen zu einer möglichen DNA-Vaterschaftsuntersuchung gesichert werden (einfrieren bei –18°C).

 

 

 

 

E)     Kontrolle der Belegstellen

 

1.      Alle zwei Jahre sollte jede Belegstelle während der Betriebszeit durch Beauftragte des Landesverbandes besucht werden. Dabei sind der Arbeitsablauf auf der Belegstelle und die Belegstellenanlage in Augenschein zu nehmen.


Der Zustand der Drohnenvölker und das Vorhandensein der Königinnen sind stichprobenartig zu überprüfen. Hierüber ist ein Bericht zu erstellen und dem Besitzer der Belegstelle bzw. seinem Beauftragten (Zuchtobmann) vorzulegen.

 

2.      Am Ende jeder Belegstellensaison ist ein ausführlicher Bericht durch den Belegstellenleiter und den Drohnenvolklieferanten vorzulegen. Das Belegstellentagebuch ist einzureichen.